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Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einem der drei Schwerpunkte:
Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her.
Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Baustellen ein, legen die Arbeitsschritte fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Maurerarbeiten
Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten
Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
Darüber hinaus führen Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus durch.
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1. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
2. Stufen: Maurer/Maurerin, Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin oder
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Letzte Änderung: 11.12.2006