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Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Holzbildhauer / Holzbildhauerin

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Berufsbezeichnung

Holzbildhauer / Holzbildhauerin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Holzbildhauer und Holzbildhauerinnen fertigen plastische und flächige Schnitzereien sowie Bildhauerarbeiten in handwerklicher und künstlerischer Ausführung an. Das Arbeitsgebiet erstreckt sich über das Anfertigen, Instandhalten, Restaurieren von sakralen und profanen Plastiken, Möbeln, Inneneinrichtungen, Grabmalen, Spielzeugen, Spielgeräten, Schriften, Ornamenten, Zeichen und Reliefs bis zur Anfertigung bildhauerischer Modelle und Formen sowie Arbeiten für die Bau-, Friedhofs- und Landschaftsgestaltung.

Berufliche Fähigkeiten

Holzbildhauer und Holzbildhauerinnen sind in der Lage nach Vorgaben und eigenen Ideen, Arbeiten nach gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen, zu gestalten und zu zeichnen, einen Arbeitsauftrag mit dem Kunden zu erörtern,die Arbeit nach wirtschaftlichen und ökologischen Belangen durchzuführen und das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung zu bewerten.

Sie führen diese Arbeiten unter Beachtung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz selbständig durch, dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:

  • Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen sowie Anwenden technischer Unterlagen,
  • Entwerfen, Gestalten und Vorbereiten von Bildhauer- und Schnitzarbeiten,
  • Anfertigen von Schablonen und Lehren,
  • Herstellen von Modellen und Formen in verschiedenen Materialien,
  • Anwenden unterschiedlicher Abformverfahren und Materialien,Lagern,
  • Auswählen und Vorbereiten des Materials nach gestalterischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • Be- und Verarbeiten von Holz, Steinen, Metallen und Kunststoffen,
  • Auswählen, Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln für die
  • Holz-, Stein-, Kunststoff- und Metallbearbeitung,
  • Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung,
  • Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Maschinenwerkzeuge,
  • Ausführen von Bildhauer- und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien,
  • Maße nach Modell oder Zeichnung übertragen,
  • Hölzer, Kunststoffe und Steine formgebend bearbeiten,
  • Werkstücke zusammenbauen,
  • Vorbereiten und Behandeln von Oberflächen aus Holz, Stein, Kunststoff und Metall in verschiedenen, material- und anforderungsbedingten Techniken,
  • Vermessen und Herstellen von Fundamenten,
    Versetzen, Verankern und Montieren von Werstücken,
  • Arbeitsgerüste auf- und abbauen,
    Hebe- und Transporteinrichtungen bedienen,
  • Restaurieren von Bildhauer- und Schnitzarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Stilrichtungen, Ausbessern von Teilen,
  • Ergänzen und Wiederherstellen von Oberflächen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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