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Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin

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Berufsbezeichnung

Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Der Holzblasinstrumentenmacher/die Holzblasinstrumentenmacherin stellt in Industriebetrie-ben oder in Handwerksbetrieben Holzblasinstrumente, vor allem Block- und Querflöten, Oboen, Saxofone, Klarinetten, Fagotte her und repariert sie. Die Arbeit wird selbständig geplant, durchgeführt und kontrolliert.

Berufliche Fähigkeiten

Holzblasinstrumentenmacher sind in der Lage, die technischen Aufgaben bei der Herstellung eines Holzblasinstruments selbständig auszuführen. Sie kennen die Produkte ihres Unternehmens sowie von Wettbewerbern im In- und Ausland. In den meisten Betrieben gehört der Umgang mit Kunden zu ihren Aufgaben.

Kernaufgaben bei der Herstellung von Instrumenten sind:

  • manuelle und maschinelle Bearbeitung von Hölzern, Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen zur Herstellung von Instrumententeilen,
  • Fügen von Teilen insbesondere durch Löten, Schrauben, Stiften und Nieten,
  • Montieren der Teile eines Instruments wie Korpus und Klappenmechanik,
  • Behandeln von Oberflächen,
  • Spielfertigmachen und Stimmen von Instrumenten sowie Durchführen der funktionellen und optischen Endkontrolle,
  • Bestimmen von Instrumenten,
  • Anfertigen, Lesen und Anwenden von Skizzen, Stücklisten und Zeichnungen,
  • Einsatz, Wartung und Pflege von Werkzeugen und Maschinen,
  • Einrichten des Arbeitsplatzes an Werkbank oder Werkzeugmaschine,
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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