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Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin

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Berufsbezeichnung

Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacheri

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre.

Arbeitsgebiet

Holzspielzeugmacher und Holzspielzeugmacherinnen fertigen Holzspielzeug sowie kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus Holz, insbesondere aus dem Bereich der Erzgebirgischen Holzkunst an.
Das Arbeitsgebiet beinhaltet neben der kleinteiligen Holzverarbeitung, das Drechseln, dem Schnitzen, dem dekorativen Spanen und Malen die Gestaltung und Restaurierung von Holzspielzeugen bzw. Erzgebirgischen Holzkunsterzeugnissen.

Berufliche Fähigkeiten

Holzspielzeugmacher und Holzspielzeugmacherinnen sind aufgrund ihrer Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes am Arbeitsplatz in handwerklicher Präzisionsarbeit durchzuführen:

  • Entwerfen und Gestalten der Erzeugnisse,
  • Anfertigen, Lesen und Auswerten von Skizzen und Zeichnungen,
  • Auswählen und Lagern von Holz und Ergänzungswerkstoffen,
  • Auswählen, Handhaben und Instandhalten von Handwerkzeugen, Meß- und Prüfgeräten,
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinenwerkzeuge,
  • Ausführen von Dreharbeiten in Lang- und Querholz,
  • Schnitzen halbplastischer Figuren,
  • Stechen und Ziehen von dekorativen Spänen und Spanlocken,
  • Verbinden und Zusammenbauen von Einzelteilen,
  • Vorbereiten und Beschichten von Oberflächen,
  • dekoratives Bemalen und Schmücken von Erzeugnissen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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