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Justizfachangestellter/Justizfachangestellte

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Berufsbezeichnung

Justizfachangestellter/Justizfachangestellte

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

Arbeitsgebiet

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten:

  • Zivilprozeß
  • Zwangsvollstreckung
  • Insolvenzen
  • Ehe- und Familiensachen
  • Strafprozeß
  • Grundbuch
  • Nachlaß
  • Vormundschaft und Betreuungen
  • Register tätig.

Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Berufliche Fähigkeiten

Justizfachangestellte

  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein,
  • erteilen Auskünfte,
  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf,
  • führen Registraturarbeiten durch,
  • führen Dateien und Karteien,
  • bearbeiten Posteingang und -ausgang,
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen,
  • gewähren Akteneinsicht,
  • fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke,
  • veranlassen Veröffentlichungen,
  • erheben statistische Daten,
  • veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung,
  • erstellen Protokolle,
  • berechnen Kosten,
  • überwachen Zahlungseingänge.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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