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Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / -in
Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Kaufmann für Marketingkommunikation / Kauffrau für Marketingkommunikation
Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung
Kaufmann für Tourismus und Freizeit für Tourismus und Freizeit
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel
Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien
Kaufmann/-frau für Verkehrsservice
Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Kanalbauer/Kanalbauerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Kanalbauer und Kanalbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Abwasserleitungen als begehbare und nichtbegehbare Freispiegelleitungen und Druckrohrleitungen ein.
Kanalbauer und Kanalbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Kanalbauer und Kanalbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Kanalbauer und Kanalbauerinnen
Darüber hinaus führen Kanalbauer und Kanalbauerinnen angrenzende Arbeiten im Hochbau durch.
*) Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006