Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Kaufmann für Verkehrsservice/ Kauffrau für Verkehrsservice

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufsbezeichnung

Kaufmann für Verkehrsservice/ Kauffrau für Verkehrsservice

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt in einem der zwei Schwerpunkte:

  • Verkauf und Service
  • Sicherheit und Service


Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Verkehrsservice sind in Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden tätig. Sie sind Berater für Service- und Sicherheitsleistungen im Personenverkehr und nehmen kaufmännische Aufgaben wahr. Ihre Kernaufgaben richten sich auf den direkten Kundenservice vor Ort. Kaufleute für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Verkauf und Service sind in örtlichen Service- und Verkaufsstellen tätig oder betreuen Reisende in Verkehrsmitteln.Kaufleute für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Service sind in Verkehrseinrichtungen und in Verkehrsmitteln tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Verkauf und Service

  • führen situations- und zielgruppenorientierte Beratungs- und Informationsgespräche durch
  • beraten und betreuen besondere Personengruppen
  • bedienen und kontrollieren technische Serviceeinrichtungen
  • kalkulieren Angebote für Zusatzleistungen
  • verkaufen Produkte und Leistungen
  • ermitteln Verkehrsverbindungen und Preise
  • wirken bei Werbemaßnahmen mit
  • bearbeiten Reklamationen
  • beschaffen und verwalten Betriebsmittel und Verbrauchsstoffe


Kaufleute für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Service

  • führen situations- und zielgruppenorientierte Beratungs- und Informationsgespräche durch
  • beraten und betreuen besondere Personengruppen
  • bedienen und kontrollieren technische Serviceeinrichtungen
  • kalkulieren Angebote für Zusatzleistungen
  • planen und realisieren Präventivmaßnahmen nach Einsatzgrundsätzen zur Gewährleistung der Sicherheit
  • üben Eingriffsbefugnisse aus
  • führen Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen und Einrichtungen durch
  • treffen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut, gefährlichen Arbeitsstoffen und bei besonders schutzwürdigen Gütern
  • stellen Sicherheitslücken fest, erarbeiten und präsentieren Vorschläge zu deren Beseitigung
  • treffen Maßnahmen bei Fehlfunktionen an technischen Sicherheitseinrichtungen

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.