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Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

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Berufsbezeichnung

Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Anerkannt durch Verordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1586)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr sind in Betrieben tätig, die Verkehrs- und Infrastrukturleistungen auf Schiene und der Straße anbieten. Sie arbeiten in den Bereichen Produktion, Leistungs- und Infrastrukturplanung, Vertriebssteuerung, Absatz, Marketing, Qualitätsmanagement, Personalverwaltung, Einkauf, Materialwirtschaft, Rechnungswesen und Controlling.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr

  • ermitteln Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen und organisieren Transporte und Transportketten unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • bearbeiten Transportverträge unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen,
  • kalkulieren Preise für nationale wie internationale Transporte,
  • arbeiten in der Produktionsplanung und Fahrplanerstellung,
  • wirken bei der Planung und Umsetzung von Änderungen in den Prozeßabläufen bei Transporten und daraus folgend, der Infrastruktur (z.B. Fahrzeuge, Werkstätten, Containerumschlaganlagen, Schienennetze), unter betriebswirtschaftlichen und logistischen Aspekten, mit,
  • wirken für die Durchführung von Marketingmaßnahmen an Markt- und Wettbewerbsanalysen mit und
  • führen Erfolgskontrollen bei abgeschlossenen Maßnahmen durch,
  • ermitteln Kundenwünsche, beraten und betreuen Kunden, arbeiten entsprechende Angebote aus und
  • verkaufen Leistungen ihres Betriebes,
  • bearbeiten Reklamationen und führen Schadensregulierungen durch,
  • nutzen fremdsprachliche Informationsunterlagen des Betriebes; korrespondieren und kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer fremden Sprache,
  • wirken mit bei der Kosten- und Leistungsrechnung sowie dem Controlling,
  • führen Aufgaben der Materialwirtschaft und des Einkaufs aus,
  • nehmen bei der Personalverwaltung Planungsaufgaben wahr,
  • beraten Mitarbeiter, bearbeiten Vorgänge aus dem Bereich des Personalservices (Führung der Personalakten und Einsichtgewährung, Entgeltabrechnung, Sozialabgaben, Arbeitszeiterfassungen) und führen Personaleinsatzplanungen durch.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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