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Kaufmann im Gesundheitswesen/ Kauffrau im Gesundheitswesen

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Berufsbezeichnung

Kaufmann im Gesundheitswesen/ Kauffrau im Gesundheitswesen
Anerkannt durch Verordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1262)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Gesundheitswesen wirken bei der Entwicklung von Dienstleistungsangeboten mit. Sie planen und organisieren die Geschäfts- und Leistungsprozesse in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Sie arbeiten insbesondere in der Kundenbetreuung, Personalwirtschaft und Materialverwaltung, bei der Leistungsabrechnung und im gesundheitsspezifischen Rechnungswesen. Durch ihre Tätigkeit üben sie eine Schnittstellenfunktion innerhalb des Betriebes sowie zu anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens aus. Dabei spielen Aufgaben des Qualitätsmanagements und des Marketings eine immer größere Rolle.

Als Einsatzbereiche kommen Krankenhäuser, stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenkassen und medizinische Dienste, ärztliche Organisationen und Verbände, größere Arztpraxen, Rettungsdienste und Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Betracht.

Berufliche Fähigkeiten

Die Aufgaben der Kaufleute im Gesundheitswesen erfordern Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, Strukturen, und Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Qualifikationen in den Bereichen Kundenbetreuung, Dokumentations- und Berichtswesen, Marketing, Rechnungs- und Finanzwesen, Personalwirtschaft, Qualitätsmanagement sowie Materialwirtschaft.

Kaufleute im Gesundheitswesen

  • wenden sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an,
  • gestalten Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse,
  • nutzen Informations- und Kommunikationssysteme,
  • wirken bei der Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten über Dienstleistungsangebote mit,
  • beobachten das Marktgeschehen und erarbeiten Marketingkonzepte,
  • arbeiten team- und kundenorientiert,
  • informieren und betreuen Kunden,
  • setzen Methoden der Arbeitsplanung und -kontrolle ein,
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens und führen Kalkulationen durch,
  • wirken bei der Aufstellung des Haushaltes auf der Basis unterschiedlicher Finanzierungsquellen mit,
  • rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab, dabei nutzen sie Dokumentationssysteme,
  • erarbeiten und evaluieren qualitätssichernde Maßnahmen,
  • bearbeiten Vorgänge des betrieblichen Berichtswesens,
  • erstellen Statistiken, werten sie aus und präsentieren sie,
  • bearbeiten personalwirtschaftliche Vorgänge,
  • ermitteln den Bedarf an benötigten Materialien, Produkten und Dienstleistungen, beschaffen und verwalten sie.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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