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Lacklaborant / Lacklaborantin

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Berufsbezeichnung

Lacklaborant / Lacklaborantin
Anerkannt durch Verordnung vom 22. März 2000 (BGBl. I S. 257)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Lacklaborant/innen arbeiten teamorientiert und projektbezogen sowohl in Entwicklungs- und Prüflaboratorien der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie als auch in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien von Instituten.

Ihr Aufgabenspektrum umfasst das Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungen, Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen, sowie die Beratung von Kunden.

In den Anwendungsbereichen Forschung, Entwicklung, Qualitätskontrolle, Anwendungstechnik und Umweltschutz führen sie selbstständig Messungen und Untersuchungen durch, werten die Ergebnisse unter Zuhilfenahme elektronischer Datenverarbeitung aus und dokumentieren diese. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.

Lacklaboranten/innen verfügen einerseits über ein breit angelegtes anwendungstechnisches Grundwissen und haben - abhängig von den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten - im letzten Drittel ihrer Ausbildung Spezialkenntnisse und - fertigkeiten erworben

Berufliche Fähigkeiten

Lacklaborant/innen

  • prüfen Rohstoffe und Halbfabrikate mit Hilfe physikalischer und chemischer Methoden;
  • ermitteln Eigenschaften von Beschichtungsstoffen und leiten daraus deren Einsatzgebiete ab;
  • formulieren Rezepturen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme nach speziellen Anforderungsprofilen und nach Aufträgen von Kunden;
  • stellen Beschichtungsstoffe her, wobei sie einzusetzende Arbeitstechniken und Geräte selbstständig auswählen;
  • ermitteln beschichtungstechnologische Kennzahlen und prüfen die Beständigkeit der Beschichtungen gegenüber physikalischen und chemischen Beanspruchungen;
  • beurteilen die Oberflächenbeschaffenheit von Untergründen und Beschichtungen;
  • werten Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, aus und dokumentieren die Ergebnisse;
  • applizieren Beschichtungsstoffe manuell und unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren;
  • berücksichtigen beim Umgang mit Arbeitsstoffen, Geräten und Apparaturen die einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften;
  • beraten Kunden;
  • wenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei ihrer Arbeit an.

Letzte Änderung: 30.07.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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