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Lacklaborant / Lacklaborantin
Anerkannt durch Verordnung vom 22. März 2000 (BGBl. I S. 257)
3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Lacklaborant/innen arbeiten teamorientiert und projektbezogen sowohl in Entwicklungs- und Prüflaboratorien der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie als auch in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien von Instituten.
Ihr Aufgabenspektrum umfasst das Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungen, Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen, sowie die Beratung von Kunden.
In den Anwendungsbereichen Forschung, Entwicklung, Qualitätskontrolle, Anwendungstechnik und Umweltschutz führen sie selbstständig Messungen und Untersuchungen durch, werten die Ergebnisse unter Zuhilfenahme elektronischer Datenverarbeitung aus und dokumentieren diese. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.
Lacklaboranten/innen verfügen einerseits über ein breit angelegtes anwendungstechnisches Grundwissen und haben - abhängig von den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten - im letzten Drittel ihrer Ausbildung Spezialkenntnisse und - fertigkeiten erworben
Lacklaborant/innen
Letzte Änderung: 30.07.2007