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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

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Berufsbezeichnung

Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Anerkannt durch Verordnung vom 23. Juli 2002 (BGBl. I, S. 2757)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen aufgrund ihrer Qualifikation die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sichern Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Sie arbeiten in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz im privaten und öffentlichen Bereich.
Als Dienstleister sind sie kundenorientiert tätig auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

  • planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
  • überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen
  • sind in der Lage bei Großschadensereignissen situationsbezogen zu reagieren
  • beobachten die Branchenentwicklung und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot
  • wirken bei der Angebotsgestaltung kundenorientiert mit
  • ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte
  • arbeiten selbstständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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