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Binnenschiffer/Binnenschifferin

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Berufsbezeichnung

Binnenschiffer / Binnenschifferin
Anerkannt durch die Verordnung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 121)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an Bord von Binnenschiffen und in der Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Binnenschiffer / Binnenschifferinnen führen den Transport von Gütern und die Beförderung von Personen auf den europäischen Wasserstraßen, Binnenseen und Häfen durch. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Binnenschiffen, wie Trockengüterschiffen, Tankschiffen, Schubverbänden, Ausflugs- und Kabinenschiffen, Fähren, Spezialschiffen und schwimmenden Geräten, in allen Bereichen: an Deck, im Maschinenraum und im Steuerhaus.

Berufliche Fähigkeiten

Binnenschiffer / Binnenschifferinnen

  • wirken beim Fahren von Binnenschiffen mit,
  • beachten bei ihren Arbeiten die Konstruktion des Schiffes und die funktionalen Zusammenhänge an Bord,
  • bedienen und überwachen die maschinellen, elektrischen und elektronischen Anlagen,
  • beachten die besonderen Gegebenheiten der Verkehrswege im europäischen Wasserstraßennetz,
  • beachten Fahrwasserzeichen und Verkehrsregeln auf Wasserstraßen,
  • bereiten das Laden und Löschen vor und überwachen unter Berücksichtigung der nautischen Erfordernisse und der Konstruktion des Schiffes den Güterumschlag,
  • wirken bei der Beförderung von Personen auf Fahrgastschiffen mit,
  • wirken bei der Planung von logistischen Abläufen mit,
  • pflegen und warten Schiffe und deren technische Ausrüstung,
  • erkennen Betriebsstörungen und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung,
  • ergreifen Maßnahmen bei Havarien und zur Brandbekämpfung, 
  • retten verunglückte Personen und leisten erste Hilfe.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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