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Fachkraft Agrarservice

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Berufsbezeichnung

Fachkraft Agrarservice
(anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1444)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte Agrarservice arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben des Pflanzenbaus, landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie agrartechnischen Dienstleistungsunternehmen

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte Agrarservice

  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitsicherheit und des Gesundheitsschutzes durch, 
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse,
  • beurteilen betriebliche Abläufe und wirken bei der Organisation des Betriebes mit,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • nutzen, pflegen und warten Agrartechnik und halten sie instand, 
  • bedienen und führen landwirtschaftliche Maschinen,
  • führen Maßnahmen zur Pflanzenproduktion durch, 
  • führen Bodenbearbeitung durch,
  • bringen Saat- und Pflanzgut aus,
  • führen Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen durch,
  • beurteilen Pflanzenbestände im Vegetationsablauf,
  • ernten, lagern und konservieren pflanzliche Produkte,
  • führen Maßnahmen zur Landschaftspflege durch.

Letzte Änderung: 22.08.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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