Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Fleischer/Fleischerin

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufsbezeichnung

Fleischer / Fleischerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 898)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fleischer / Fleischerinnen arbeiten im Fleischerhandwerk, in Fleischerfachgeschäften und Einzelhandelsgeschäften, in der Fleischwarenindustrie, in Schlachthöfen, im Fleischgroßhandel und in Fleischzerlegebetrieben.

Berufliche Fähigkeiten

Fleischer / Fleischerinnen

  • stellen vielfältige Wurstwaren, insbesondere Koch-, Brüh- und Rohwurst her 
  • zerlegen Schlachttierkörper
  • richten Teilstücke zur weiteren Verarbeitung und für den Verkauf her 
  • stellen Roh- und Kochpökelware her
  • stellen küchenfertige und garfertige Erzeugnisse her 
  • stellen Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse her
  • wenden Verfahren zur Lagerung und Verpackung an
  • bedienen Anlagen, Maschinen und Geräte 
  • sichern die Qualität ihrer Erzeugnisse 
  • arbeiten und gestalten selbständig und im Team
  • wenden Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts sowie des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes an 
  • berücksichtigen ökonomische und umweltbezogene Aspekte sowie Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes 
  • präsentieren ihre Produkte
  • sie beherrschen - je nach  gewählten Wahlqualifikationen - das Schlachten, Herstellen von besonderen Fleisch- und Wurstwaren und von Gerichten, den Verkauf von Fleischereierzeugnissen mit umfassender Kundenberatung und Veranstaltungsservice sowie das Verpacken von Produkten

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.