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Industriekeramiker / Industriekeramikerin Anlagentechnik

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Berufsbezeichnung

Industriekeramiker / Industriekeramikerin Anlagentechnik
Anerkannt durch die Verordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1561)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Industriekeramiker / Industriekeramikerinnen Anlagentechnik führen ihre Tätigkeiten zur Herstellung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, Baukeramik, Feuerfestkeramik, Sanitärkeramik und Technischer Keramik in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.

Berufliche Fähigkeiten

Industriekeramiker/Industriekeramikerinnen Anlagentechnik

  • planen und organisieren ihre Arbeit selbständig und im Team, dabei nutzen sie Informations- und Kommunikationsmittel,
  • arbeiten kundenorientiert und kostenbewusst,
  • be-, verarbeiten und prüfen keramische Werkstoffe auf der Grundlage technischer Unterlagen und Fertigungsvorschriften, 
  • beachten die Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung,
  • bedienen Maschinen und Anlagen zur Aufbereitung, Formgebung, Veredlung und Endbearbeitung keramischer Produkte,
  • bedienen Trocknungs- sowie Brennanlagen, 
  • wenden Mess-, -Steuer- und Regelungstechniken an,
  • erkennen Maschinen und Anlagenstörungen sowie Fertigungsfehler und ergreifen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung,
  • halten Maschinen und Anlagen instand, 
  • wenden Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung an,
  • warten und pflegen Betriebsmittel, 
  • prüfen ihre Arbeitsergebnisse unter Labor- und Produktionsbedingungen nach verschiedenen Prüfverfahren, und dokumentieren sie.
     

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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