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Industriekeramiker / Industriekeramikerin Verfahrenstechnik

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Berufsbezeichnung

Industriekeramiker / Industriekeramikerin Verfahrenstechnik
Anerkannt durch die Verordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1561)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Industriekeramiker / Industriekeramikerinnen Verfahrenstechnik führen ihre Tätigkeiten zur Herstellung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, Baukeramik, Feuerfestkeramik, Sanitärkeramik und Technischer Keramik  in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.

Berufliche Fähigkeiten

Industriekeramiker/Industriekeramikerinnen Verfahrenstechnik

  • planen und organisieren ihre Arbeit selbständig und im Team, dabei nutzen sie Informations- und Kommunikationsmittel,
  • arbeiten kundenorientiert und kostenbewusst,
  • be-, verarbeiten und prüfen keramische Werkstoffe, Gips und Kunststoffe auf der Grundlage technischer Unterlagen und Fertigungsvorschriften, 
  • warten und pflegen Betriebsmittel sowie Mess- und Prüfmittel,
  • beachten die Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung,
  • stellen keramische Massen und Glasuren zur Produktion her und prüfen diese auf ihre Eignung für den weiteren Prozess,
  • fertigen Einrichtungen für die Formenherstellung und gießen Arbeitsformen aus Gips,
  • formen keramische Massen z. B. durch gießen, drehen, pressen,
  • glasieren und dekorieren keramische Produkte,
  • trocknen und brennen keramische Rohlinge, steuern und überwachen den Produktionsprozess,
  • führen qualitätserhöhende und qualitätssichernde Maßnahmen für die von ihnen hergestellten Produkte im ganzen Fertigungsablauf durch.
     

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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