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Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / -in
Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Kaufmann für Marketingkommunikation / Kauffrau für Marketingkommunikation
Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung
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Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
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Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Kaufmann für Tourismus und Freizeit /Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Anerkannt durch die Verordnung vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 794)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
Letzte Änderung: 11.12.2006