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Papiertechnologe / Papiertechnologin
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1454)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen arbeiten in Betrieben der Papier- und Zellstoffindustrie, insbesondere in der Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff.
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen der Fachrichtung Papier, Karton und Pappe
Papiertechnologen / Papiertechnologinnen der Fachrichtung Zellstoff
bedienen Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und überwachen sie,
stellen Zellstoff her und verarbeiten Wertstoffe zur ökonomischen und ökologische Gestaltung des Gesamtprozesses.
Letzte Änderung: 11.12.2006