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Polster- und Dekorationsnäher/ Polster- und Dekorationsnäherin
(Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I. 2005, S. 1285)
2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Polster- und Dekorationsnäher/-innen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks, der Polstermöbelindustrie, in Gardinenkonfektionsnähereien und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs-, Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern.
Letzte Änderung: 11.12.2006