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Polster- und Dekorationsnäher/ Polster- und Dekorationsnäherin

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Berufsbezeichnung

Polster- und Dekorationsnäher/ Polster- und Dekorationsnäherin
(Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I. 2005, S. 1285)

Ausbildungsdauer

 2 Jahre
 Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Polster- und Dekorationsnäher/-innen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks, der Polstermöbelindustrie,  in Gardinenkonfektionsnähereien und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs-, Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern.

Berufliche Fähigkeiten

  • Gardinen- und Raumdekorationen anfertigen
  • Polsterbezugsteile aus textilen Materialien und Leder anfertigen
  • Bezüge und Houssen herstellen 
  • Werk- und Hilfsstoffe auswählen und bearbeiten
  • Werkzeuge und Geräte einsetzen und warten
  • Verzierungs- und Abschlussarbeiten durchführen
  • Nähmaschinen und Bügelanlagen einrichten, bedienen und instand halten
  • Zuschnittschablonen und Zuschnitte unter Berücksichtigung rationeller Materialverwendung herstellen
  • Arbeitsabläufe vorbereiten
  • Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • Arbeitsunterlagen erstellen, Messungen durchführen
  • Arbeitsergebnisse beurteilen und dokumentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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