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Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau
Anerkannt durch die Verordnung vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 806)
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Reiseverkehrskaufleute sind insbesondere in Unternehmen der Reisebranche wie Reisebüros, Geschäftsreiseservices (Business-Travel) und Reiseveranstalter tätig.
Reiseverkehrskaufleute
Letzte Änderung: 11.12.2006