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Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau

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Berufsbezeichnung

Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau
Anerkannt durch die Verordnung vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 806)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Reiseverkehrskaufleute sind insbesondere in Unternehmen der Reisebranche wie Reisebüros, Geschäftsreiseservices (Business-Travel) und Reiseveranstalter tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Reiseverkehrskaufleute 

  • planen, gestalten und verkaufen Pauschalreisen, individuelle Reisen und Gruppenreisen und wenden dabei Kenntnisse über Zielgebiete und Verkehrsträger an,
  • verkaufen Produkte und Leistungen sonstiger Leistungsträger; ermitteln Verkehrsverbindungen und -tarife,
  • beraten und informieren Kunden, kommunizieren auch in einer Fremdsprache,
  • ermitteln und kalkulieren Preise und bearbeiten Zahlungs- sowie Abrechnungsvorgänge,
  • berücksichtigen bei der Produkterstellung rechtliche Rahmenbedingungen und Umweltgesichtspunkte, 
  • wirken an Marketingmaßnahmen mit, 
  • nutzen Informations-, Kommunikations- und Buchungssysteme, 
  • koordinieren die Zusammenarbeit im Betrieb und mit externen Partnern, wie Incoming- und Outgoing-Agenturen,
  • ermitteln Kennzahlen und werten sie entscheidungsorientiert aus, 
  • wirken an Maßnahmen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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