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Berufsbezeichnung

Servicefahrer/Servicefahrerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 887)

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Servicefahrer/Servicefahrerinnen arbeiten in Unternehmen, die Serviceleistungen bei Kunden erbringen wie Warten oder Pflegen von Geräten, Ergänzen von Warenbeständen, Austauschen von Produkten oder Verkaufen von Waren und in diesem Zusammenhang Waren ausliefern und abholen. Sie sind insbesondere in den Bereichen Textilmietservice, Berufsbekleidungsservice, Hygienedienstleistung, Lebensmittelversorgung, Technikservice, Automatenbetrieb sowie Kurier-, Express- und Postdienstleistung tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Servicefahrer/Servicefahrerinnen

  • erbringen vor Ort produktbezogene Serviceleistungen
  • informieren und beraten Kunden, bieten Waren und Dienstleistungen an
  • stellen die Waren für Auslieferungen nach Aufträgen zusammen, liefern Waren aus und holen Waren ab, stellen Schäden fest und leiten Maßnahmen ein
  • nehmen Kundenwünsche, Beschwerden und Reklamationen entgegen und führen Gespräche situationsgerecht
  • führen Fahrten auf öffentlichen Straßen sicher, wirtschaftlich und umweltschonend durch
  • planen ihre Touren nach verkehrsgeografischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie zeitlichen Vorgaben
  • stellen die Funktionsfähigkeit von Fahrzeug und Arbeitsmitteln sicher
  • beladen ihr Fahrzeug nach Anfahrfolge und Warenbeschaffenheit, prüfen die mitzuführenden Papiere und sichern die Ladung
  • nehmen Zahlungen an, bereiten Touren nach und rechnen ab
  • berücksichtigen rechtliche Rahmenbedingungen 
  • nutzen Informations- und Kommunikationssysteme.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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