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Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin

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Berufsbezeichnung

Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin
Anerkannt durch Verordnung vom 21. April 1999 (BGBl. I, S. 789)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern. Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet umfaßt die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem erbringen Sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.

Berufliche Fähigkeiten

Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen

  • wählen Leder und andere Werk- und Hilfsstoffe nach Verwendungszweck, Körperverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit aus,
  • erarbeiten technische Unterlagen und legen Arbeitsabläufe fest,
  • ermitteln Kosten für orthopädische Hilfsmittel und Maßnahmen,
  • erfassen orthopädische Krankheitsbilder, betreuen und beraten Patienten,
  • vermessen Fuß und Bein, erstellen Abformungen, modellieren und stellen Formelemente her,
  • stellen orthopädische Maßschuhe in unterschiedlichen Arbeitstechniken her,
  • erstellen Verkürzungsausgleiche und arbeiten stützende, bettende, korrigierende und kompensierende Einbauelemente in Schuhe ein,
  • korrigieren orthopädische Hilfsmittel und halten sie instand,
  • führen orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen aus,
  • fertigen Orthesen an, insbesondere orthopädische Einlagen, Innenschuhe, Unterschenkel-, Knöchel- und Kleinorthesen sowie Fuß- und Zehenprothesen,
  • passen Fertigorthesen an, insbesondere Bandagen, Unterschenkelorthesen, Fußorthesen und Hilfsmittel zur Kompressionsversorgung,
  • führen Behandlungsmaßnahmen der medizinischen Fußpflege aus,
  • beurteilen die Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen.

Letzte Änderung: 30.07.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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