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Ofen- und Luftheizungsbauer/ Ofen- und Luftheizungsbauerin
Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin
Anerkannt durch Verordnung vom 21. April 1999 (BGBl. I, S. 789)
3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Der Beruf Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen entwickeln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die Rehabilitation von Patienten zu verbessern. Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psychologisches Einfühlungsvermögen. Das Aufgabengebiet umfaßt die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädische Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fußprothesen sowie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zum Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen wird durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt. Außerdem erbringen Sie Leistungen nicht medizinischer Indikation.
Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen
Letzte Änderung: 30.07.2007