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Pharmakant / Pharmakantin
Anerkannt durch Verordnung vom 8. März 2001 (BGBl. I S. 419)
3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt
Pharmakanten und Pharmakantinnen arbeiten team- und prozessorientiert in der pharmazeutischen Industrie. Zu ihren Tätigkeiten gehört vor allem die Herstellung, aber auch Entwicklung von Arzneimitteln. Dabei planen, kontrollieren und dokumentieren sie die in der Fertigung und im Technikum ausgeführten Arbeiten. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung neben den Vorschriften und Regelungen des Arzneimittelrechts, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheits- und Umweltschutz vor allem die Regeln der guten Herstellungspraxis zur Qualitätssicherung berücksichtigen, durch Kontrollen absichern und dokumentieren.
Pharmakanten und Pharmakantinnen verfügen gleichermaßen über breit angelegte naturwissenschaftlich-technische und verfahrenstechnische Fertigkeiten und Kenntnisse als auch über technisches Prozesswissen und Qualifikationen auf dem Gebiet der Anlagen- und Prozessleittechnik. Im letzten Drittel ihrer Ausbildung haben sie - abhängig von den betrieblichen Schwerpunkten - Spezialkenntnisse erworben, die es ihnen ermöglichen in unterschiedlichen Bereichen der Arzneimittelherstellung team- und projektbezogen zu arbeiten.
Pharmakant/innen
Letzte Änderung: 30.07.2007