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Pharmakant/Pharmakantin

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Berufsbezeichnung

Pharmakant / Pharmakantin
Anerkannt durch Verordnung vom 8. März 2001 (BGBl. I S. 419)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt

Arbeitsgebiet

Pharmakanten und Pharmakantinnen arbeiten team- und prozessorientiert in der pharmazeutischen Industrie. Zu ihren Tätigkeiten gehört vor allem die Herstellung, aber auch Entwicklung von Arzneimitteln. Dabei planen, kontrollieren und dokumentieren sie die in der Fertigung und im Technikum ausgeführten Arbeiten. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung neben den Vorschriften und Regelungen des Arzneimittelrechts, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheits- und Umweltschutz vor allem die Regeln der guten Herstellungspraxis zur Qualitätssicherung berücksichtigen, durch Kontrollen absichern und dokumentieren.

Berufliche Fähigkeiten

Pharmakanten und Pharmakantinnen verfügen gleichermaßen über breit angelegte naturwissenschaftlich-technische und verfahrenstechnische Fertigkeiten und Kenntnisse als auch über technisches Prozesswissen und Qualifikationen auf dem Gebiet der Anlagen- und Prozessleittechnik. Im letzten Drittel ihrer Ausbildung haben sie - abhängig von den betrieblichen Schwerpunkten - Spezialkenntnisse erworben, die es ihnen ermöglichen in unterschiedlichen Bereichen der Arzneimittelherstellung team- und projektbezogen zu arbeiten.

Pharmakant/innen

  • fertigen und verpacken Arzneimittel, wobei sie die Arbeitsschritte planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren;
  • bedienen und überwachen pharmazeutisch-technische Einrichtungen und Verpackungslinien;
  • gewährleisten einen störungsfreien Fertigungsablauf durch Maßnahmen zur Wartung, vorbeugenden Instandhaltung sowie durch Fehlererkennung und -beseitigung an den eingesetzten Geräten, Maschinen und Anlagen;
  • sichern die Qualität der Produkte durch konsequente Anwendung der Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel;
  • führen im Rahmen der Inprozesskontrolle Bestimmungen von Stoffeigenschaften und Stoffkonstanten sowie Kontrollen von Verfahrensparametern durch;
  • setzen Computer und Prozessleittechnik zur Geräte- und Anlagensteuerung, zur Datenerfassung und -verarbeitung sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke ein;
  • berücksichtigen im Rahmen von "responsible care" beim Umgang mit Arbeitsstoffen und Geräten die gültigen Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
    führen Abfälle einer umweltgerechten Verwertung und Beseitigung zu.

Letzte Änderung: 30.07.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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