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Polsterer/Polsterin
Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Polsterer und Polsterinnen fertigen unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Polstermöbel und Matratzen. Zur Verarbeitung kommen unterschiedliche Materialien wie Holz- und Holzwerkstoffe, textile Flächengebilde, Leder, Kunstleder, Kunststoffe und Metalle. Ebenso vielfältig sind die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Fachkräfte neben dem eigentlichen Polstern verrichten: Vorbereiten der Untergründe, Zuschneiden, Beziehen, Verzieren und Montieren. Das Arbeitsgebiet umfaßt darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung und in der Produktion sowie das Restaurieren der Polstermöbel unter Beachtung der Stilepochen und der ästhetischen Wirkung.
Polsterer und Polsterinnen führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen aus. Gepolstert wird mit Federkernen, mit Schaumstoff bzw. Schaumgummi. Dabei kommen auch traditionelle Techniken, d.h., mit aufgenähten und abgepolsterten Einzelfedern, zur Anwendung. Sie berücksichtigen die Vorgaben der Qualitätssicherung und können das Arbeitsergebnis fachlich beurteilen. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen. Es kommen die folgenden Qualifikationen zur Anwendung:
Letzte Änderung: 11.12.2006