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Polsterer/Polsterin

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Berufsbezeichnung

Polsterer/Polsterin

Ausbildungsdauer

Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Polsterer und Polsterinnen fertigen unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Polstermöbel und Matratzen. Zur Verarbeitung kommen unterschiedliche Materialien wie Holz- und Holzwerkstoffe, textile Flächengebilde, Leder, Kunstleder, Kunststoffe und Metalle. Ebenso vielfältig sind die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Fachkräfte neben dem eigentlichen Polstern verrichten: Vorbereiten der Untergründe, Zuschneiden, Beziehen, Verzieren und Montieren. Das Arbeitsgebiet umfaßt darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung und in der Produktion sowie das Restaurieren der Polstermöbel unter Beachtung der Stilepochen und der ästhetischen Wirkung.

Berufliche Fähigkeiten

Polsterer und Polsterinnen führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen aus. Gepolstert wird mit Federkernen, mit Schaumstoff bzw. Schaumgummi. Dabei kommen auch traditionelle Techniken, d.h., mit aufgenähten und abgepolsterten Einzelfedern, zur Anwendung. Sie berücksichtigen die Vorgaben der Qualitätssicherung und können das Arbeitsergebnis fachlich beurteilen. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen. Es kommen die folgenden Qualifikationen zur Anwendung:

  • Auswählen und Bearbeiten von textilen Werk- und Hilfsstoffen, Leder, Kunstleder, Holz- und Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,
  • Erarbeiten von Unterlagen für den Fertigungsablauf sowie Erfassen von technischen Daten über Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse,
  • Veredeln von Oberflächen durch Auftragen von Beizen und Färbe- und Beschichtungsmitteln,
    Einrichten, Bedienen und Überwachen sowie Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
  • Umgehen mit Betriebsdatenerfassungs- und Auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen,
  • Vorbereiten des Polstergrunds durch Herstellen und Einsetzen tragender und elastischer Teile,
  • Anbringen von Unterfederungen, Einsetzen von Federkernen und Abdecken der Federungen,
  • Anfertigen von Zuschnittschablonen und Zuschnitten unter Beachtung rationeller Einteilung des Bezugsmaterials,
  • Herstellen von Polstern und Matratzen unter Anwendung verschiedener Polstertechniken,
  • Beziehen von Polstern unter Anwendung verschiedener Arbeitstechniken zur Aufteilung und Gestaltung der Polsterflächen,
  • Ausführen von Verzierungsarbeiten sowie Montieren von Halbfertigteilen,
  • Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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