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Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau

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Berufsbezeichnung

Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 24. Juni 1998 (BGBl. I, S. 1511)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der zwei Fachrichtungen:

  • Touristik
  • Kuren und Fremdenverkehr

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Reiseverkehrskaufleute sind in Unternehmen der Reisebranche und des Fremdenverkehrs sowie in Einrichtungen des Kurwesens tätig.

Typische Einsatzgebiete von Reiseverkehrskaufleuten der Fachrichtung Touristik sind in Reisebüros und Firmendiensten sowie bei Reiseveranstaltern.

Typische Einsatzgebiete von Reiseverkehrskaufleuten der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr sind in Unternehmen und Organisationen des Kurwesens und des Fremdenverkehrs wie bei Touristinformationen, Tourismusverbänden, Kurbetrieben sowie Tagungsveranstaltern.

Berufliche Fähigkeiten

Reiseverkehrskaufleute

  • verkaufen Produkte, Dienstleistungen und Zusatzleistungen und wenden dabei Kenntnisse über Zielgebiete an,
  • berücksichtigen bei der Produkterstellung Umweltgesichtspunkte,
  • wirken an Marketingmaßnahmen mit,
  • ermitteln und kalkulieren Preise und bearbeiten Zahlungs- sowie Abrechnungsvorgänge,
  • nutzen Informations- und Kommunikationssysteme,
  • koordinieren die Zusammenarbeit im Betrieb und mit externen Partnern.


Reiseverkehrskaufleute mit der Fachrichtung Touristik

  • veranstalten, vermitteln und verkaufen Reisen an Einzelpersonen, Gruppen und Unternehmen,
  • führen Beratungs- und Informationsgespräche, auch in einer Fremdsprache,
  • planen und gestalten Pauschalreisen und individuelle Reisen,
  • ermitteln Verkehrsverbindungen und -tarife,
  • ermitteln und werten Kennzahlen aus,
  • wirken an Maßnahmen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit.


Reiseverkehrskaufleute mit der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr

  • vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Leistungen aus ihrem Einzugsbereich, wie medizinische Leistungen und Pauschalangebote,
  • koordinieren touristische Angebote nach den Wünschen der Gäste und informieren über Sehenswürdigkeiten und touristische Leistungen,
  • weisen Unterkünfte nach und vermitteln sie an Gäste,
  • setzen Marketingkonzepte zur Förderung des regionalen Tourismus mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung um,
  • beraten und informieren Gäste, auch in einer Fremdsprache,
  • führen Aktionen zur Gästebetreuung durch; organisieren und führen Kongresse und Veranstaltungen durch,
  • arbeiten mit nationalen und internationalen Stellen zusammen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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