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Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 24. Juni 1998 (BGBl. I, S. 1511)
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der zwei Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Reiseverkehrskaufleute sind in Unternehmen der Reisebranche und des Fremdenverkehrs sowie in Einrichtungen des Kurwesens tätig.
Typische Einsatzgebiete von Reiseverkehrskaufleuten der Fachrichtung Touristik sind in Reisebüros und Firmendiensten sowie bei Reiseveranstaltern.
Typische Einsatzgebiete von Reiseverkehrskaufleuten der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr sind in Unternehmen und Organisationen des Kurwesens und des Fremdenverkehrs wie bei Touristinformationen, Tourismusverbänden, Kurbetrieben sowie Tagungsveranstaltern.
Reiseverkehrskaufleute
Reiseverkehrskaufleute mit der Fachrichtung Touristik
Reiseverkehrskaufleute mit der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr
Letzte Änderung: 11.12.2006