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Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin *
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Druckrohrleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Medien sowie Armaturen und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen ein.
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-,Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen
Darüber hinaus führen Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen angrenzende Arbeiten im Hochbau durch.
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*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006