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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Schornsteinfeger / Schornsteinfegerin
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Das Arbeitsgebiet des Schornsteinfeger / der Schornsteinfegerin beinhaltet vier Arbeitsbereiche:
Neben dem Reinigen, Kehren und Überprüfen von Feuerstätten, Gasgeräten, Verbindungsstücken, Abgasanlagen und Lüftungsanlagen gehören auch das Messen und Überprüfen von Emissionen und Immessionen im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz sowie auf rationelle Energieverwendung dazu.
Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen sind durch Ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen.
5. Besondere Anforderungen:
Das Aufgabengebiet der Schornsteinfeger / der Schornsteinfegerin ist durch ein Bundesgesetz (Schornsteinfegergesetz) geregelt. Sie erfüllen ihre Aufgaben grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Die Anwendung von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes, des Klimaschutzes und der rationalen Energieverwendung sind dabei von herausragender Bedeutung.
Letzte Änderung: 11.12.2006