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Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin

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Berufsbezeichnung

Schornsteinfeger / Schornsteinfegerin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet des Schornsteinfeger / der Schornsteinfegerin beinhaltet vier Arbeitsbereiche:

  • Brandverhütung
  • Sicherheit
  • Umweltschutz
  • Beratung

Neben dem Reinigen, Kehren und Überprüfen von Feuerstätten, Gasgeräten, Verbindungsstücken, Abgasanlagen und Lüftungsanlagen gehören auch das Messen und Überprüfen von Emissionen und Immessionen im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz sowie auf rationelle Energieverwendung dazu.

Berufliche Fähigkeiten

Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen sind durch Ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen.

  • Umgang mit Werkzeugen, Meß- und Prüfgeräten,
  • Prüfen der Funktion sowie der Betriebs- und Brandsicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen von Heizräumen, Anlagen und Räumen zur Brennstofflagerung und -versorgung,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Behebung von Gefahren und Funktionsstörungen,
  • Prüfen von technischen Anlagen und Einrichtungen in Hinblick auf Energieeinsparung und Umweltschutz, Auswerten, Beurteilen und Dokumentieren der Ergebnisse,
  • Feststellen von Mängeln und Funktionsstörungen, Beurteilen und Dokumentieren sowie eigenverantwortliches Einleiten von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt,
  • Kehren, Reinigen und Überprüfen von Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Schutzvorschriften,
  • Dokumentieren der " SOLL - IST" Zuständevon technischen Anlagen und Einrichtungen,
  • Beratungen von Kunden in feuerungs-, umwelt-und klimatechnischen Fragen unter Beachtung der Wettbewerbsneutralität.

5. Besondere Anforderungen:
Das Aufgabengebiet der Schornsteinfeger / der Schornsteinfegerin ist durch ein Bundesgesetz (Schornsteinfegergesetz) geregelt. Sie erfüllen ihre Aufgaben grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Die Anwendung von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes, des Klimaschutzes und der rationalen Energieverwendung sind dabei von herausragender Bedeutung.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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