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Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte

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Berufsbezeichnung

Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei Trägern der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung.

Typische Arbeitsgebiete sind das Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts. Leistungsansprüche betreffen zum Beipiel den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, die Verletztenrente bei Arbeitsunfällen und die Altersrente. Dabei ist es notwendig, mit Einrichtungen zusammenzuarbeiten, die für die Versicherungsträger Leistungen erbringen. Die Arbeitsgebiete erstrecken sich auch auf die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung bestehenden Finanzierungsgrundlagen, zum Beipiel auf das Berechnen von Beiträgen.

Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten verantwortungsbewußt und relativ selbständig. Ein großer Teil von ihnen löst die Aufgaben direkt im Kontakt mit den Versicherten bzw. Mitgliedern. Diese werden mündlich oder schriftlich beraten und betreut. Die Qualität des sozialen Kontaktes ist in vielen Fällen Voraussetzung für den Erfolg der zu lösenden Aufgaben. Die modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden sicher beherrscht.

 

Berufliche Fähigkeiten

Die Ausbildung erfolgt in einer der fünf Fachrichtungen:

Allgemeine Krankenversicherung

  • Versicherungsverhältnisse und Beiträge,
  • Leistungen bei Krankheit, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei Pflegebedürftigkeit,
  • Marketing, Kommunikation und Kooperation.

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Versicherungsverhältnisse,
  • Finanzierung,
  • Zusammenwirken mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen,
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Kommunikation und Kooperation.

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Versicherungsverhältnisse,
  • Finanzierung,
  • Leistungen für Rehabilitation und Renten sowie Zusatzleistungen,
  • Kommunikation und Kooperation.

Knappschaftliche Sozialversicherung (Bergbau-Versicherung)

  • Versicherungsverhältnisse,
  • Finanzierung,
  • Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Leistungen in der Rentenversicherung,
  • Marketing, Kommunikation und Kooperation.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

  • Versicherungsverhältnisse,
  • Finanzierung,
  • Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
  • Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte,
  • Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der Pflegeversicherung,
  • Kommunikation und Kooperation.

5. Besondere Anforderungen:

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/ zur Sozialversicherungsfachangestellten ist eingebunden in das öffentlich-rechtlich ausgestaltete System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist gekennzeichnet durch die Gliederung in Sozialversicherungszweige, durch Selbstverwaltung und Beitragsfinanzierung.

 

Letzte Änderung: 13.09.2011



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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