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Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
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Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei Trägern der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung.
Typische Arbeitsgebiete sind das Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts. Leistungsansprüche betreffen zum Beipiel den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, die Verletztenrente bei Arbeitsunfällen und die Altersrente. Dabei ist es notwendig, mit Einrichtungen zusammenzuarbeiten, die für die Versicherungsträger Leistungen erbringen. Die Arbeitsgebiete erstrecken sich auch auf die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung bestehenden Finanzierungsgrundlagen, zum Beipiel auf das Berechnen von Beiträgen.
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten verantwortungsbewußt und relativ selbständig. Ein großer Teil von ihnen löst die Aufgaben direkt im Kontakt mit den Versicherten bzw. Mitgliedern. Diese werden mündlich oder schriftlich beraten und betreut. Die Qualität des sozialen Kontaktes ist in vielen Fällen Voraussetzung für den Erfolg der zu lösenden Aufgaben. Die modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden sicher beherrscht.
Die Ausbildung erfolgt in einer der fünf Fachrichtungen:
Allgemeine Krankenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Knappschaftliche Sozialversicherung (Bergbau-Versicherung)
Landwirtschaftliche Sozialversicherung
5. Besondere Anforderungen:
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/ zur Sozialversicherungsfachangestellten ist eingebunden in das öffentlich-rechtlich ausgestaltete System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist gekennzeichnet durch die Gliederung in Sozialversicherungszweige, durch Selbstverwaltung und Beitragsfinanzierung.
Letzte Änderung: 13.09.2011