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Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte

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Berufsbezeichnung

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte

Ausbildungsdauer

3 Jahre.

Arbeitsgebiet

Steuerfachangestellte arbeiten vor allem bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften

Ein wichtiges Aufgabengebiet umfaßt die Buchführung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist das Anfertigen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer. Steuerfachangestellte arbeiten mit der Finanzverwaltung und anderen Behörden zusammen. Mit Mandanten werden Gespräche und Korrespondenzen geführt. Zu den Aufgaben der Fachangestellten zählt desweiteren die Erledigung der Büro- und Verwaltungsarbeiten.

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Berufliche Fähigkeiten

Im Aufgabenbereich Rechnungswesen:

  • Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen,
  • Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren, buchen und Konten abschließen,
  • sachliches Überprüfen von Kontierungen seitens der Mandanten,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen, Lohn- und Gehaltskonten führen sowie die notwendigenNachweise und Anmeldungen erstellen,
  • Vorbereiten und Erstellen von Jahresabschlüssen sowie Auswertung der Rechnungslegung,
  • Kontrollieren und Erläutern der mittels Datenverarbeitungsanlagen erstellten Auswertungen.

Im Aufgabenbereich Steuerwesen:

  • die steuererlich relevanten Sachverhalte klären,
  • Steueranmeldungen erstellen,
  • Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuererklärung) anfertigen,
  • Steuerbescheide prüfen und erläutern,
  • Einsprüche beim Finanzamt einlegen.

Im Aufgabenbereich Büro- und Verwaltungsarbeiten:

  • Postein- und -ausgänge bearbeiten,
  • Akten und Register anlegen und führen,
  • Fachbibliotheksarbeiten durchführen,
  • Termin- und Fristenkalender führen,
  • Schriftsätze anfertigen,
  • Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten oder mit der Finanzverwaltung vorbereiten.

5. Besondere Anforderungen:

Die Fachangestellten führen ihre Aufgaben im Rahmen des Berufsrechts verantwortungsbewußt und selbständig durch.

Von Bedeutung sind das Verständnis für wirtschaftlichge Zusammenhänge, die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation inner- und außerhalb der Praxen, sicherer Umgang mit Gesetzes- und Fachtexten sowie das Beherrschen der modernen Informations- und Kommunikationstechniken.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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