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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Straßenbauer/Straßenbauerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Straßenbauer und Straßenbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen mit unterschiedlichen Baustoffen Straßen und sonstige Verkehrsflächen her.
Straßenbauer und Straßenbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Straßenbauer und Straßenbauerin Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Straßenbauer und Straßenbauerin
Darüber hinaus führen Straßenbauer und Straßenbauerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
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*) 2. Stufe der Stufenausbildung im Tiefbau.
1. Stufe: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006