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Uhrmacher/ Uhrmacherin
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juli 2001, (BGBl. I S. 1476)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Uhrmacher/ Uhrmacherinnen arbeiten in handwerklichen und in industriellen Betrieben der Uhrenherstellung, Uhreninstandhaltung.
Uhrmacher/Uhrmacherinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit anderen, insbesondere mit Kunden/Kundinnen, Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen und Kollegen/Kolleginnen ab. Weiterhin ergreifen sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Uhrmacher/ Uhrmacherinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006