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Weber/Weberin
Anerkannt durch die Verordnung vom 19. Juli 2001 (BGBl. I, S. 1675)
Drei Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Das Weberhandwerk zählt heute zu den künstlerisch-gestaltenden Handwerken. Weber und Weberinnen gestalten und stellen hochwertige Gebrauchsgegenstände auf Handwebstühlen her. In überwiegend kleinen Werkstätten und Ateliers werden zumeist Einzelstücke nach speziellen Kundenwünschen angefertigt. Die Produktpalette reicht von Tischdecken über Dekorations-, Möbel- und Kleiderstoffen, Decken und Teppichen bis hin zu Kelims und kostbaren Gobelins, geprägt von einer individuellen künstlerischen Ausdruckskraft und einem hohen Qualitätsstandard. Weber und Weberinnen arbeiten zumeist in eigenen, sehr individuellen Werkstätten. Andere Arbeitsgebiete sind in den Bereichen Museum, Restaurierung, Sozialtherapie und Musterentwicklung zu finden.
Weber und Weberinnen führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen und ihren eigenen Entwürfen durch. Sie planen und organisieren ihre Tätigkeit, insbesondere in Abstimmung mit Kunden. Weiterhin ergreifen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.
Weber und Weberinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006