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Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Winzer/Winzerin

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Berufsbezeichnung

Winzer/Winzerin

Ausbildungsdauer

Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet des Winzers/der Winzerin erstreckt sich auf den Anbau und die Pflege von Reben zur Erzeugung von Trauben, auf das Bereiten von Wein, auf das Herstellen sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein, z.B. Sekt und das Vermarkten der so gewonnenen betrieblichen Produkte.

Berufliche Fähigkeiten

Winzerinnen/Winzer sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen:

  • Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen;
  • Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens unter Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit;
    qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;
  • Bereiten von Wein unter Anwendung oenologischer Verfahren;
  • Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Wein;
  • Beurteilen und Präsentieren von Wein;
  • Herstellen sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;
  • Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden.

5. Besondere Anforderungen:

Die Erzeugung von Wein ist durch eine Vielzahl von nationalen und EG-rechtlichen Vorschriften geregelt. Die Beachtung dieser Vorschriften ist für den Winzer/die Winzerin von herausragender Bedeutung.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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