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Winzer/Winzerin
Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Das Arbeitsgebiet des Winzers/der Winzerin erstreckt sich auf den Anbau und die Pflege von Reben zur Erzeugung von Trauben, auf das Bereiten von Wein, auf das Herstellen sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein, z.B. Sekt und das Vermarkten der so gewonnenen betrieblichen Produkte.
Winzerinnen/Winzer sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen:
5. Besondere Anforderungen:
Die Erzeugung von Wein ist durch eine Vielzahl von nationalen und EG-rechtlichen Vorschriften geregelt. Die Beachtung dieser Vorschriften ist für den Winzer/die Winzerin von herausragender Bedeutung.
Letzte Änderung: 11.12.2006