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Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin

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Berufsbezeichnung

Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin
Anerkannt durch Verordnung vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 25)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der folgenden Fachrichtungen:

  • Maschinen- und Anlagentechnik
  • Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik
  • Stahl- und Metallbautechnik
  • Elektrotechnik
  • Holztechnik

 
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen erstellen selbständig technische Unterlagen. Die dazu notwendigen Vorgaben werden den Skizzen, handschriftlich geänderten Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und mündlichen Anordnungen entnommen. Je nach Arbeitsgebiet und betrieblichen Erfordernissen gibt es verschiedene Schwerpunkte und Einsatzmöglichkeiten, z.B. Konstruktion oder Entwicklung in Industrie und Handwerk.

Berufliche Fähigkeiten

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen führen vorwiegend die Detaillierungen aus, ergänzen und komplettieren Vorgaben der Konstrukteure zum endgültigen, kompletten Zustand einer Zeichnung. Sie arbeiten manuell oder rechnerunterstützt und sorgen dafür, daß die von ihnen erstellten Daten gesichert sind und weiterverarbeitet werden können. Sie sind verantwortlich für die Vollständigkeit und Übersichtlichkeit sowie die norm-, funktions- und fertigungsgerechte Ausführung der technischen Zeichnungen und Unterlagen. Dabei müssen sie wirtschaftliche und umwelttechnische Gesichtspunkte beachten und darüber hinaus dazu beitragen, daß die Kommunikation mit den korrespondierenden Abteilungen des Betriebes erfolgen kann.

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen in der Fachrichtung

Maschinen- und Anlagentechnik

  • fertigen technische Zeichnungen, Skizzen, Pläne und
    schematische Darstellungen an,
  • führen Detailkonstruktionen und Berechnungen aus,
  • fertigen perspektivische Darstellungen und technische
    Begleitunterlagen an,
  • wirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete mit.

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen in der Fachrichtung

Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik

  • fertigen technische Zeichnungen, Skizzen, Pläne und
    schematische Darstellungen an,
  • führen Detailkonstruktionen und Berechnungen aus,
  • fertigen Abwicklungen, perspektivische Darstellungen und technische Begleitunterlagen an,
  • wirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete mit.

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen in der Fachrichtung

Stahl- und Metallbautechnik

  • fertigen technische Zeichnungen und Skizzen für
    Werkstatt und Baustelle an,
  • führen Detailkonstruktionen und Berechnungen aus,
  • fertigen Abwicklungen, Durchdringungen und perspektivische
    Darstellungen an,
  • berücksichtigen bauphysikalische Anforderungen,
  • wirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete mit.

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen in der Fachrichtung

Elektrotechnik

  • fertigen technische Zeichnungen, Skizzen und Pläne an,
  • entwerfen und erstellen Schaltungsunterlagen,
  • führen Berechnungen aus,
  • fertigen technische Begleitunterlagen an,
  • wirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete mit.

Technische Zeichner und Technische Zeichnerinnen in der Fachrichtung

Holztechnik

  • fertigen Skizzen, technische Zeichnungen für Produktion
    und Montage an,
  • führen Detailkonstruktionen und Berechnungen aus,
  • konstruieren Holzverbindungen,
  • berücksichtigen bauphysikalische Anforderungen,
  • legen Größen für die Oberflächenherstellung und -behandlung fest,
  • wirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete mit.

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



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