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Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin - Veredlung1
Zwei Jahre.
Textilmaschinenführer und Textilmaschinenführerinnen - Veredlung veredeln aufgrund der von ihnen beherrschten fachlichen Grundlagen sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte textile Erzeugnisse. Sie sind in der Lage, selbständig, sach- und termingerecht die Arbeiten auszuführen, die beim Bedienen, Überwachen und Instandhalten von Textilveredlungsmaschinen und -anlagen anfallen. Dabei sind sie für das ordnungsgemäße Arbeiten der Maschinen und Anlagen, den einwandfreien Warendurchlauf und den richtigen Ablauf der Veredlungsverfahren verantwortlich. Durch die Textilveredlung erhalten die Rohtextilien erst ihre Gebrauchsfähigkeit, d. h., sie werden z. B. gewaschen, gebleicht, gefärbt, bedruckt, weich gemacht, wasserdicht, pflegeleicht, mottenecht etc. ausgerüstet. Die Fachkräfte in der Textilveredlungsindustrie finden ihren Einsatz in den Produktionsbereichen Appretur, Beschichtung, Druckerei und Färberei.
Textilmaschinenführer und Textilmaschinenführerinnen - Veredlung führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen unter Berücksichtigung von qualitätssichernden Aspekten durch. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen.
Es kommen die folgenden während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
1 1. Stufe der Stufenausbildung in der Textilveredlungsindustrie;
Aufbaustufe: Textilveredler/ Textilveredlerin
Letzte Änderung: 11.12.2006