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Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Maschenindustrie

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Berufsbezeichnung

Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Maschenindustrie *
Anerkannt durch die Verordnung vom 28. Januar 1993 (BGBl. I, S. 146)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Die Erzeugnisse der Maschenindustrie sind Strickwaren wie Pullover, Westen und Strümpfe und Wirkwaren wie Unterwäsche, Gardinen oder Spitzen. Hergestellt werden aber auch Stoffe für den Flugzeugbau oder Verbandsmaterial zur medizinischen Wundversorgung. Dabei werden die Produktionsbereiche Strickerei und Wirkerei, Ketten-, Raschel- oder Nähwirkerei sowie Strumpf- und Feinstrumpfrundstrickerei unterschieden. Textilmechaniker und Textilmechanikerinnen - Maschenindustrie richten die zumeist vollautomatisch und elektronisch gesteuerten Flach- und Rundstrick-, Kulier- und Kettenwirkmaschinen, die Maschenware in Schlauchform, breit oder in angepaßten Teilen fertigen, ein und halten sie instand. Sie beherrschen technische Zusammenhänge und Funktionsweisen von Strick- und Wirkmaschinen und erarbeiten technische Unterlagen sowie Anweisungen unter Berücksichtigung qualitativer und wirtschaftlicher Aspekte.

Berufliche Fähigkeiten

Textilmechaniker und Textilmechanikerinnen - Maschenindustrie 

  • unterscheiden textile Faserstoffe und ihre Erzeugnisse nach Eigenschaften und Verwendungszweck,
  • stellen Maschenkonstruktionen dar und erstellen und wenden Konstruktionsvorschriften an,
  • bearbeiten Werkstoffe und setzen Maschinenelemente an Maschenmaschinen ein,
  • handhaben Betriebsdatenerfassungs- und -auswertungssysteme sowie elektronisch gesteuerte Aggregate in Maschenmaschinen,
  • richten und stellen Maschenmaschinen ein und erstellen Musterdatenträger,
  • überwachen Arbeitsabläufe in allen Produktionsstufen,
  • halten Maschenmaschinen instand und beseitigen maschinen- und materialbedingte Störungen und ihre Ursachen,
  • beurteilen den Warenausfall und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen,
  • erfassen und bewerten technische Daten über Maschinenparameter, Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse.
     

*)  2. Stufe der Stufenausbildung in der Maschenindustrie;  1. Stufe: Textilmaschinenführer/ Textilmaschinenführerin - Maschenindustrie

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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