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Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Spinnerei

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Berufsbezeichnung

Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Spinnerei *
Anerkannt durch die Verordnung vom 28. Januar 1993 (BGBl. I, S. 157

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

In der Spinnerei werden aus Faserstoffen durch Arbeitsgänge wie Parallelisieren, Verfeinern und Drehen, Garne und Zwirne unterschiedlicher Festigkeit und Stärke hergestellt. Textilmechaniker und Textilmechanikerinnen - Spinnerei richten die automatisierten und computergesteuerten Spinnereimaschinen und -anlagen ein und halten sie instand. Sie beherrschen technische Zusammenhänge und Funktionsweisen von Maschinen und Anlagen und erarbeiten technische Unterlagen sowie Anweisungen unter Berücksichtigung qualitativer und wirtschaftlicher Aspekte. Aufgrund der zum Einsatz kommenden Technologien können Garne und Zwirne mit vielfältigen Strukturen und Effekten für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete gefertigt werden.

Berufliche Fähigkeiten

Textilmechaniker und Textilmechanikerinnen - Spinnerei

  • unterscheiden textile Faserstoffe und ihre Erzeugnisse nach Eigenschaften und Verwendungszweck,
  • bestimmen den Aufbau von Garnen und Zwirnen, insbesondere durch Feinheit, Drehungszahl und -richtung sowie Fachung und führen Feinheits- und Materialberechnungen durch,
  • bearbeiten Werkstoffe und setzen Maschinenelemente an Spinnereimaschinen und -anlagen ein,
  • handhaben Prozeßleitsysteme, Betriebsdatenerfassungs- und -auswertungssysteme sowie elektronisch gesteuerte Aggregate in Spinnereimaschinen und -anlagen,
  • richten und stellen Spinnereivorbereitungs-, Vorspinn- und Spinnereimaschinen sowie Maschinen zur Garnbearbeitung ein,
  • überwachen Arbeitsabläufe in allen Produktionsstufen,
    halten Spinnereimaschinen und -anlagen sowie Nachbearbeitungsmaschinen instand und
  • beseitigen maschinen- und materialbedingte Störungen und ihre Ursachen,
  • beurteilen den Garnausfall und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen,
  • erfassen und bewerten technische Daten über Maschinenparameter, Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse.
     

*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Spinnereiindustrie; 1. Stufe: Textilmaschinenführer/ Textilmaschinenführerin - Spinnerei

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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