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Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte
Textilveredler/Textilveredlerin 1
3 Jahre.
Textilveredler und Textilveredlerinnen veredeln aufgrund der von ihnen beherrschten fachlichen Grundlagen sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte textile Erzeugnisse. Sie beherrschen das Vorbereiten und Entsorgen von Veredlungsmitteln und das Durchführen sämtlicher veredlungstechnischer Arbeiten, wie das Einrichten und Einstellen der Maschinen und -anlagen sowie das Beurteilen der Veredlungseffekte und das Beheben von Fehlern und ihren Ursachen. Durch die Wahl der richtigen Veredlungsverfahren und ihrer korrekten Ausführung erhalten die Rohtextilien erst ihre Gebrauchsfähigkeit, d. h. sie werden gewaschen, gebleicht, gefärbt, bedruckt, weich gemacht, wasserdicht, pflegeleicht, mottenecht etc. ausgerüstet. Die Fachkräfte in der Textilveredlungsindustrie finden ihren Einsatz in den Produktionsbereichen Appretur, Beschichtung, Druckerei und Färberei.
Textilveredler und Textilveredlerinnen erarbeiten technische Unterlagen und Anweisungen, beurteilen das Arbeitsergebnis und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen. Es kommen die folgenden während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
1 2. Stufe der Stufenausbildung in der Textilveredlungsindustrie;
1. Stufe: Textilmaschinenführer/ Textilmaschinenführerin - Veredlung
Letzte Änderung: 11.12.2006