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Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte
Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin *
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einem der fünf Schwerpunkte:
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein.
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Baustellen ein, legen die Arbeitsschritte fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Brunnenbau- und
Spezialtiefbauarbeiten
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten
Darüber hinaus führen Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
*) 1. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
2. Stufe: Straßenbauer/Straßenbauerin, Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin, Kanalbauer/
Kanalbauerin, Brunnenbauer/Brunnenbauerin, Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin oder
Gleisbauer/Gleisbauerin
Letzte Änderung: 11.12.2006