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Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

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Berufsbezeichnung

Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte
Anerkannt durch Verordnung vom 4. Juli 2001, (BGBl. I S. 1492)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Zahnmedizinische Fachangestellte sind in Zahnarztpraxen, in kieferorthopädischen, in oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken tätig. Sie werden auch im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Dentalindustrie, bei Krankenkassen und in Abrechnungszentren eingesetzt. Ihre Tätigkeitsbereiche liegen insbesondere in der Assistenz bei der Behandlung, in der Prophylaxe und in der Praxisorganisation und -verwaltung.

Berufliche Fähigkeiten

Zahnmedizinische Fachangestellte

  • arbeiten team- und prozessorientiert,
  • betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • assistieren bei der Behandlung von Patienten,
  • führen Hygienemaßnahmen durch,
  • wirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen mit,
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • erklären Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe,
  • leiten Patienten zur Mundhygiene an,
  • wirken in der Gruppenprophylaxe mit,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe,
  • erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • organisieren Praxisabläufe,
  • wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit,
  • erstellen und überwachen Terminplanungen,
  • führen Schriftverkehr durch,
  • kontrollieren Zahlungseingänge,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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