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Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte
Anerkannt durch Verordnung vom 4. Juli 2001, (BGBl. I S. 1492)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Zahnmedizinische Fachangestellte sind in Zahnarztpraxen, in kieferorthopädischen, in oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken tätig. Sie werden auch im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Dentalindustrie, bei Krankenkassen und in Abrechnungszentren eingesetzt. Ihre Tätigkeitsbereiche liegen insbesondere in der Assistenz bei der Behandlung, in der Prophylaxe und in der Praxisorganisation und -verwaltung.
Zahnmedizinische Fachangestellte
Letzte Änderung: 11.12.2006