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Zimmerer/Zimmerin *
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Zimmerer und Zimmerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung. Sie stellen Holzkonstruktionen auf unterschiedlichen Baustellen her, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau.
Zimmerer und Zimmerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Zimmerer und Zimmerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Zimmerer und Zimmerinnen
Darüber hinaus führen Zimmerer und Zimmerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
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*)2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe: Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006