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Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin

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Berufsbezeichnung

Zupfinstrumentenmacher / Zupfinstrumentenmacherin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Der Zupfinstrumentenmacher/die Zupfinstrumentenmacherin stellt in Handwerksbetrieben Zupfinstrumente, vor allem Gitarren, Zithern, Mandolinen, Hackbretter, Banjos, Lauten und Harfen her und repariert sie. Die Herstellung der Instrumente wird selbständig geplant, durchgeführt und kontrolliert.

Berufliche Fähigkeiten

Zupfinstrumentenmacher/-in sind in der Lage, alle technischen Aufgaben bei der Herstellung eines Zupfinstruments selbständig auszuführen. Sie kennen die Produkte ihres Unternehmens und die der Wettbewerber im In- und Ausland. In einigen Betrieben gehört auch die Kundenbetreuung zu ihren Aufgaben. Kernaufgaben bei der Herstellung von Instrumenten sind:

  • manuelle und maschinelle Bearbeitung von Hölzern, Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen zur Herstellung von Instrumententeilen
  • Fügen von Bauteilen insbesondere Leimen und Kleben,
  • Montieren der Bauteile eines Zupfinstruments wie Korpus, Hals, Griffbrett sowie Aufziehen der Saiten,
  • Behandeln von Oberflächen,
  • Montieren und Stimmen von Instrumenten sowie Durchführen der musikalischen und optischen Endkontrolle,
  • Bestimmen von Instrumenten und Unterscheiden verschiedener Bauweisen sowie ihrer Klangkonzeption,
  • Anfertigen, Lesen und Anwenden von Skizzen, Stücklisten und Zeichnungen,
  • Einrichten des Arbeitsplatzes an Werkbank oder Werkzeugmaschine,
  • Einsatz, Wartung und Pflege von Werkzeugen und Maschinen,
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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