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Tierwirt / Tierwirtin - Imkerei

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Berufsbezeichnung

Tierwirt / Tierwirtin
Fachrichtung Imkerei
Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Tierwirte / Tierwirtinnen der Fachrichtung Imkerei arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere Imkereien, Verbänden und Institutionen, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Imkereifachhandel, in Honig und Wachs verarbeitenden Betrieben, in Königinnenzucht- und Bestäubungsbetrieben sowie in Marktgeschäften.

Berufliche Fähigkeiten

Tierwirte / Tierwirtinnen in der Fachrichtung Imkerei

  • gewinnen und vermarkten Honig, Wachs und andere Bienenprodukte unter Beachtung betriebsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards,
  • betreiben Königinnenzucht und Haltung und vermarkten Königinnen,
  • wirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Tierbestandes mit, 
  • füttern Tiere art- und bedarfsgerechtgerecht und ermitteln die Leistung der Tiere,
  • versorgen und halten Tiere und wenden dabei betriebsspezifische Haltungssysteme und -techniken an, reinigen und desinfizieren Tierunterkünfte und halten sie instand,
  • führen Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe durch und versorgen kranke Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften,
  • beurteilen Bienenvölker vor der Einwinterung bzw. nach der Auswinterung und führen konsequent erforderliche Maßnahmen durch,
  • beurteilen Schwarmstimmung und wenden Schwarmverhinderungsmethoden an,
  • bilden Jungvölker und pflegen sie,
  • führen Bienenwanderungen und Bestäubungsaufgaben durch,
  • führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team durch und beachten dabei betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie den Verbraucherschutz und den Tierschutz, 
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest, ergreifen dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
  • setzen Maschinen, Geräte und Betriebsmittel ein und nutzen Betriebseinrichtungen, pflegen und warten Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen und halten sie instand.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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