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Tierwirt / Tierwirtin

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Berufsbezeichnung

Tierwirt / Tierwirtin
Fachrichtung Schäferei
Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.

Berufliche Fähigkeiten

Tierwirte / Tierwirtinnen in der Fachrichtung Schäferei

  • erzeugen und vermarkten Tiere und tierische Produkte unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards,
  • wirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Tierbestandes mit,
  • füttern Tiere art- und bedarfsgerechtgerecht und ermitteln die Leistung der Tiere,
  • versorgen und halten Tiere und wenden dabei betriebsspezifische Haltungssysteme und -techniken an, reinigen und desinfizieren Tierunterkünfte und halten sie instand,
  • führen Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe durch und versorgen kranke Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften,
  • wählen Böcke aus, führen Belegung von Mutterschafen durch, leisten Geburtshilfe und versorgen Lamm und Muttertier,
  • scheren, melken und schlachten Schafe,
  • führen Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Woll- und Fleischqualität durch,
  • halten Herdengebrauchshunde und setzen sie an Schafherden ein,
  • führen Maßnahmen zur Natur- und Landschaftspflege durch,
  • führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team durch und beachten dabei betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie den Verbraucherschutz und den Tierschutz, 
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest, ergreifen dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
  • setzen Maschinen, Geräte und Betriebsmittel ein und nutzen Betriebseinrichtungen, pflegen und warten Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen und halten sie instand.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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