Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Tierwirt / Tierwirtin

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufsbezeichnung

Tierwirt / Tierwirtin
Fachrichtung Schweinehaltung
Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.

Berufliche Fähigkeiten

Tierwirte / Tierwirtinnen in der Fachrichtung Schweinehaltung

  • erzeugen und vermarkten Ferkel, Mast- und Zuchtschweine unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards,
  • wirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Tierbestandes mit,
  • füttern Tiere art- und bedarfsgerechtgerecht und ermitteln die Leistung der Tiere,
  • versorgen und halten Tiere und wenden dabei betriebsspezifische Haltungssysteme und -techniken an, reinigen und desinfizieren Tierunterkünfte und halten sie instand,
  • führen Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe durch und versorgen kranke Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften,
  • selektieren Jungsauen für die Zucht, führen die Rauschkontrolle und künstliche Besamung durch,
  • füttern Zuchttiere, Ferkel und Mastschweine alters- und bedarfsgerecht,
  • koordinieren Ausstalltermine und bereiten Tiertransporte vor,
  • führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team durch und beachten dabei betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie den Verbraucherschutz und den Tierschutz,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest, ergreifen dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
  • setzen Maschine, Geräte und Betriebsmittel ein und nutzen Betriebseinrichtungen, pflegen und warten Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.