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Berufsbezeichnung

Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Anerkannt durch Verordnung vom 6. April 2006 (BGBl. I S. 828)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind in Marktforschungsinstituten, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, einschließlich Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen, sowie in Forschungseinrichtungen der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung

  • planen, organisieren und steuern die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von Projektvorgaben
  • wenden Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen an
  • recherchieren, beschaffen Daten und werten sie aus
  • wirken an der Konzeption von Fragebögen und Gesprächsleitfäden mit
  • wirken bei Auswahl, Schulung und Einsatz von Interviewern mit
  • bereiten Daten auf, codieren und führen Plausibilitätsprüfungen durch
  • wenden Auswertungsverfahren an und führen Basisauswertungen durch
  • bereiten Untersuchungsberichte und Präsentationen vor
  • erteilen Auskünfte auch in einer Fremdsprache  
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an

Letzte Änderung: 07.03.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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