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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk / Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
Anerkannt durch Verordnung vom 31. März 2006 (BGBl. I S. 604)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk bedienen und beraten Kunden. Sie arbeiten in Verkaufs- und Produktionsräumen.
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelhandwerk
Letzte Änderung: 14.01.2008