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Holzmechaniker / Holzmechanikerin

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Berufsbezeichnung

Holzmechaniker / Holzmechanikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 25. Januar 2006 (BGBl. I S. 255)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Holzmechaniker und Holzmechanikerinnen arbeiten in Unternehmen der Möbel-, Innenausbau-, Bauelemente-, Holzpackmittel-, Gestell-, Leisten- und Rahmenin¬dustrie. Sie sind vorwiegend in Werkstätten an Maschinen und Anlagen tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Holzmechaniker und Holzmechanikerinnen

  • stellen Möbel-, Innenausbauten, Bauelemente, Holzpackmittel oder Rahmen her,
  • be- und verarbeiten Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe,
  • richten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen ein, be¬dienen sie und halten diese in Stand,
  • überwachen und steuern Produktionsprozesse,
  • verarbeiten Daten, werten sie aus, bereiten sie auf und dokumentieren diese,
  • führen Messungen durch, stellen Schablonen und Lehren her und wenden diese an,
  • behandeln Oberflächen,
  • verpacken und lagern Produkte,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz,
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
  • führen ihre Arbeiten selbstständig, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Letzte Änderung: 22.03.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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