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Holzmechaniker / Holzmechanikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 25. Januar 2006 (BGBl. I S. 255)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Holzmechaniker und Holzmechanikerinnen arbeiten in Unternehmen der Möbel-, Innenausbau-, Bauelemente-, Holzpackmittel-, Gestell-, Leisten- und Rahmenin¬dustrie. Sie sind vorwiegend in Werkstätten an Maschinen und Anlagen tätig.
Holzmechaniker und Holzmechanikerinnen
Letzte Änderung: 22.03.2007