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Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel

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Berufsbezeichnung

Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Anerkannt durch Verordnung vom 14 Februar 2006 (BGBl. I S. 409)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden zwei Fachrichtungen:

  • Großhandel 
  • Außenhandel

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Groß- und Außenhandel sind in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie tätig. Ihre Einsatzfelder sind: Einkauf von Waren im In- und Ausland und ihr Weiterverkauf an Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistungssektoren sowie das Anbieten von warenbezogenen Serviceleistungen.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute im Groß- und Außenhandel

  • verkaufen Waren, Service- und Kundendienstleistungen und kalkulieren Verkaufspreise,
  • sichern Qualitätsstandards, 
  • beobachten den Markt und beurteilen die Absatzchancen, 
  • ermitteln Bezugsquellen, bewerten Angebote und kaufen Waren ein, 
  • setzen Warenkenntnisse ein,
  • planen und führen Einkaufs- und Verkaufsgespräche, 
  • informieren und beraten Kunden, 
  • bearbeiten Reklamationen, 
  • erarbeiten Marketingmaßnahmen und setzen sie um, 
  • bearbeiten Kundenaufträge und Zahlungsvorgänge und beurteilen Kreditrisiken,
  • werten Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten Maßnahmen daraus ab.

Kaufleute im Groß- und Außenhandel mit der Fachrichtung Großhandel

  • planen, steuern und kontrollieren logistische Geschäftsprozesse in Wareneingang, Lager und Warenausgang, 
  • wählen Logistikdienstleistungen und setzen sie ein,
  • erfassen Wareneingänge, überwachen Lagerbestände und führen Inventuren durch,
  • nutzen fremdsprachige Informationen und erteilen Auskünfte in einer Fremdsprache.

Kaufleute im Groß- und Außenhandel mit der Fachrichtung Außenhandel

  • planen, steuern und kontrollieren logistische Transportprozesse in Zusammenarbeit mit Dienstleistern,
  • führen Devisenkalkulationen durch, auch unter Einbeziehung von Devisentermingeschäften, 
  • wenden Außenwirtschafts- und Zollrechtsbestimmungen sowie internationale Handelsklauseln an, 
  • schließen internationale Transportverträge ab und wenden außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen an,
  • wickeln Dokumentengeschäfte ab, 
  • korrespondieren und kommunizieren in einer Fremdsprache.

Letzte Änderung: 22.03.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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