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Tischler / Tischlerin

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Berufsbezeichnung

Tischler / Tischlerin
Anerkannt durch Verordnung vom 25. Januar 2006 (BGBl. I S. 245)

Ausbildungsdauer

 3 Jahre
 Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Tischler und Tischlerinnen

  • stellen Möbel, Bauelemente und Erzeugnisse des Innenausbaus her; sie führen Ausbauarbeiten durch und erstellen Trockenbaukonstruktionen,
  • be- und verarbeiten Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe sowie Halbzeuge,
  • nutzen Werkzeuge, richten Geräte, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen ein, bedienen diese und halten sie in Stand,
  • gestalten und konstruieren Erzeugnisse,
  • stellen Teile her und bauen sie zu Erzeugnissen zusammen,
  • behandeln und veredeln Oberflächen,
  • führen Holzschutzmaßnahmen durch,
  • führen Montage- und Demontagearbeiten durch,
  • halten Erzeugnisse in Stand,
  • führen Servicearbeiten durch,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen,
  • verwenden Informations- und Kommunikationssysteme bei der Arbeit,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz,
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
  • führen ihre Arbeiten selbstständig, effizient und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Berufliche Fähigkeiten

Letzte Änderung: 19.04.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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